Die Entwicklung des ÖEK

2004-2016 (Grafik)

Das örtliche Entwicklungskonzept von Markt Hartmannsdorf in der aktuellen Fassung mit Bezug auf den Schloßberg

Die 2. Änderung des ÖEK Nr. 4.00 idgF bezieht sich auf folgende Bereiche:

Nördlich des Ortszentrums des Hauptortes Markt Hartmannsdorf erfolgt die bedarfsorientierte Erweiterung des festgelegten Funktionsbereiches Wohnen (orange Farbgebung – künftig Gebiet für bauliche Entwicklung für Wohnen) unter Berücksichtigung der Bestandssituation (Gebäudebestand im Freiland) in Verbindung mit der Festlegung der relativen siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze lfde. Nr. 7 (rot strichlierte Linie) im Osten entlang des Weges sowie der absoluten siedlungspolitischen Entwicklungsgrenze lfde. Nr.5 (durchgehende rote Linie) im Norden im Hangbereich. Ergänzend wird zur planmäßigen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur ein Entwicklungspotenzial für Wohnen im Anschluss an die bestehende Wohnsiedlungsstruktur festgelegt, wobei die in Richtung Südosten vorhandene, teilweise steile Hangzone freigehalten wird.
Dieses Entwicklungspotenzial wird im Osten durch die absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze lfde. Nr.2 (durchgehende grüne Linie) sowie im Norden durch die absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze lfde. Nr.5 (durchgehende rote Linie) begrenzt und mit der Änderung der bisherigen landwirtschaftlichen Betriebsnutzung (zuvor Streuobstbau) und der erfolgten Beendigung von Kulturveranstaltungen seitens der Markgemeinde MH begründet. Entlang der von Nordosten Richtung Südwesten verlaufenden Gemeindestraße erfolgt eine Änderung der festgelegten absoluten naturräumlichen Entwicklungsgrenze Lfde. Nr.5 (durchgehende rote Linie) in die relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze lfde. Nr.7 (rot strichlierte Linie) gemäß der angestrebten mittel- bis langfristigen Siedlungsentwicklung in Abstimmung mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Intensivobstbau (Förderungszusagen).
Begründung:
Die Änderung lfde. Nr. 2 im Bereich des Schlossberges wird mit der angestrebten planmäßigen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der Bestandssituation (Gebäudebestand im Freiland) sowie der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (zuvor Streuobstanlage) und der erfolgten Beendigung von Kulturveranstaltungen seitens der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf begründet.
Gleichzeitig wird die vorhandene steile Hangzone durch die Festlegung der absoluten naturräumlichen Entwicklungsgrenze lde. Nr. 2 freigehalten.
Ergänzend wird die Änderung der festgelegten Entwicklungsgrenze im Osten gemäß der angestrebten mittel- bis langfristigen Siedlungsentwicklung in Abstimmung mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Intensivobstbau (Förderungszusagen) begründet.

1.3
Einzelne Bereiche werden Entwicklungspotenzialen (…) zugeordnet, welche der bedarfsorientierten und planmäßigen Entwicklung der Siedlungsstruktur innerhalb der festgelegten Entwicklungsgrenzen für eine zeitliche Geltungsdauer des 4. ÖEK von max. 15 Jahren dienen.
Zusätzlich sind neben örtlichen Eignungszonen (Bereiche für Spiel-, Sport- und Erholungszwecke (…) schützenswerte Ensembles (schwarze Kreise mit Strahlen) festgelegt, welche der Freihaltung der Sicht- und Blickbeziehung von Beeinträchtigungen und störenden baulichen Anlagen und Gebäuden (zB Schlossberg) dienen.